Reiner Haseloff übergibt Fördermittelbscheid für Projektbüro
Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff übergab heute in Halle im Beisein von Landrat Götz Ulrich den Zuwendungsbescheid für das Projektbüro „Stadt der Zukunft“ an Oberbürgermeister Christian Thieme.
Halle, 03.06.2021 / Das Projektbüro „Stadt der Zukunft“ kann starten. Ziel ist unter anderem, einen Masterplan für die wirtschaftliche Neuausrichtung der Stadt Zeitz und des Umlandes zu
erarbeiten, der Schritt für Schritt in einzelnen Strukturwandel-Projekten umgesetzt wird. Gefördert wird das Projektbüro mit 2,1 Millionen Euro aus dem Bundesprogramm STARK (Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten).
Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff dazu heute bei der Bescheidübergabe in Halle:
„Wie in der auswärtigen Kabinettssitzung im Februar 2020 angekündigt, hat das Land die Stadt Zeitz bei der Antragsstellung für das Projektbüro „Stadt der Zukunft“ unterstützt und ich freue mich, dass der Antrag von den entsprechenden Bundesbehörden nun genehmigt wurde. Mit den bewilligten Geldern aus dem STARK-Bundesprogramm hat die Stadt Zeitz jetzt die Möglichkeit, mit entsprechenden Ressourcen an einem Masterplan der Zukunft gemäß dem Leitbild für das Mitteldeutsche Revier zu arbeiten.“
Er sei überzeugt, dass es Zeitz gelingen könne, sich zukünftig selbst als Modell- und Laborstadt zu entwickeln und zu vermarkten. „Mit dem Projektbüro „Stadt der Zukunft“ kommen wir dem Ziel, die Stadt und die Region zu einem anziehungskräftigen Ort für Arbeitnehmer und Fachkräfte zu entwickeln, ein großes Stück näher“, so Haseloff weiter.
Neben der Masterplan- und Projektentwicklung wird dem Büro „Stadt der Zukunft“ das Management der Beteiligungsprozesse, die Vernetzung lokaler Akteure und Unterstützung der Zuwendungsempfänger beim Fördermittelmanagementobliegen (über weiter Aufgaben und Ziele berichten wir in Kürze). Am Ende des Jahres 2021 nimmt das Projektbüro bis zunächst 2025 seine Arbeit im Zentrum der Stadt auf.
Er freue sich über die Einhaltung des Versprechens des Ministerpräsidenten Reiner Haseloff, die Stadt bei der Bewältigung der bevorstehenden Aufgaben zu unterstützen, so Oberbürgermeister Christian Thieme. Und weiter:
„Mit dem positiven Fördermittelbescheid für das zukünftige „Projektbüro Stadt der Zukunft“ setzen wir das Startsignal für einen sichtbaren Wandel und das mitten in der Innenstadt von Zeitz am Rossmarkt 13a…“ (wir berichteten)…“Wir verfolgen hier einen innovativen Ansatz für die zukünftige Lebens- und Arbeitswelt der Stadt Zeitz.“
Auf eine gute und zielorientierte Kooperation zwischen Projektbüro und dem Burgenlandkreis freut sich Landrat Götz Ulrich:
„Der Austausch zwischen dem Burgenlandkreis und der Stadt Zeitz ist wichtig für eine erfolgreiche Gestaltung des Strukturwandels für die Menschen vor Ort. Nach einem Umzug der Stabsstelle Strukturwandel des Burgenlandkreises noch in diesem Jahr in die Räumlichkeiten des Bahnhofes in Zeitz, ist eine noch erfolgreichere Zusammenarbeit zum Wohl des Reviers möglich“
„Mit den Geldern aus dem Bundesprogramm „STARK“ kann nun mit der Etablierung eines Projektbüros „Stadt der Zukunft“ begonnen werden. Gemeinsam mit der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH (WBG) und der Laden- und Messebau Baumert GmbH & Co. KG wird das Objekt mitten in der Innenstadt in den kommenden Monaten umgestaltet, so dass gegen Ende des Jahres u.a. das Projektbüro einziehen kann,“ heißt es in der Pressemitteilung der Stadt Zeitz heute. Die Firma Baumert wird hier wirtschaftlich eigenständig einen Coworking Space einrichten und betreiben.
Fotos: Pressestelle Burgenlandkreis
Stichwort „Leitbild für das Mitteldeutsche Revier“.
Warum sind Masterplan und die Orientierung von Strukturwandelprojekten auf das Leitbild für das Mitteldeutsche Revier wichtig?: Weil sie für eine Bewilligung zwingend ist:
In Ziff. 4.2. der Landesrichtlinie Investitionsgesetz Kohlereviere heißt es dazu:
„Um sicherzustellen, dass sowohl die Maßnahmen des Landes als auch des Bundes strategisch untersetzt und zielgerichtet umgesetzt werden, müssen sich alle Investitionsvorhaben in das Leitbild zum Mitteldeutschen Revier (Anlage 2 des Investitionsgesetzes Kohleregionen) einordnen lassen.“
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