Fragen & Antworten
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Zeitz-Stadt im Wandel / Am 25. Januar 2021 fand der 2. Bürgerdialog zum Strukturwandel im Burgenlandkreis reges Interesse (wir berichteten).
Wie das so ist in Dialogrunden mit 70 TeilnehmerInnen, alle Fragen konnten nicht oder nicht erschöpfend beantwortet werden. Die Landesregierung hatte jedoch fleißig mitgeschrieben und zugesagt, alle Fragen zu beantworten. Sie hat Wort gehalten und heute (26.3.) geliefert.
Hier die Fragen und Antworten (Quelle: www.strukturwandel.sachsen-anhalt.de):
Wie kann das Bildungsniveau der Jugend für die anspruchsvollen Zukunftsarbeitsplätze (Digitalisierung, neue technische Entwicklungen, …) angehoben werden?
Zur Unterstützung der Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler, des Übergangs von der Schule in die Ausbildung sowie Aus- und Weiterbildung hat das Land in den letzten Jahren zahlreiche Aktivitäten entfaltet. Davon ausgehend gibt es bereits gute Ansätze, auf denen wir künftig aufbauen und die wir fortentwickeln können – zuvorderst zu nennen ist hierbei das Landesprogramm RÜMSA (www.ruemsa.sachsen-anhalt.de), mit dem schon seit 2015 die Grundlagen einer an regionalen Bedarfen orientierten Übergangs- und Ausbildungsförderung entwickelt werden. So wurden u.a. im Rahmen von RÜMSA Schülerpraktika gefördert und eine Vertiefung der Zusammenarbeit von Schulen und Unternehmen unterstützt. Diese Aktivitäten werden auch langfristig vom Land weiter gefördert, z. B. in der regionalisierten Arbeitsmarktpolitik des Sozialministeriums. Zum Identifizieren weiterer Handlungsbereiche wird zudem die ressortübergreifende AG Digitalisierung ihren Fokus zukünftig zusätzlich auf die Digitalisierungsbedarfe in der Ausbildung richten.
Im Rahmen des Strukturentwicklungsprogramms (https://strukturwandel.sachsen-anhalt.de/perspektiven/strukturentwicklungsprogramm/) sollen zudem diese und ähnliche Fragestellungen in dem Handlungsfeld „Bildung und Fachkräftesicherung“, wozu u. a. Themen wie Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler, Aus- und Weiterbildung sowie Erwachsenenbildung zählen, mit Fachexperten/innen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung unter Federführung des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration erarbeitet werden.
Quelle: Staatskanzlei Sachsen-Anhalt, Stabstelle Strukturwandel
Wie soll in Zukunft der Strom, der durch die Kohleverstromung entsteht, ersetzt werden? Dies kann ja nicht nur mit Wind- und Solarstrom ausgeglichen werden? Es wird Zeiten geben, da wird dieses nicht ausreichen, um die Versorgung zu gewährleisten.
Laut den aktuellen Zahlen des statistischen Landesamtes hatte 2019 die Braunkohleverstromung im Jahresdurchschnitt einen Anteil von 19 % an der Bruttostromerzeugung in Sachsen-Anhalt. Der Anteil der erneuerbaren Energien ist bereits heute dreimal so groß (58 %). Es kann davon ausgegangen werden, dass bei weiterem Ausbau der Erneuerbaren die im Rahmen des Kohleausstiegs wegfallende Stromerzeugung in der Summe von erneuerbaren Energien übernommen werden kann.
Natürlich muss gleichzeitig die energiewirtschaftliche Infrastruktur auf den volatilen Einspeisecharakter von Wind und Photovoltaik angepasst werden. Neben dem bereits voranschreitenden Netzausbau sind deshalb entsprechende Technologien und Marktmechanismen zur Zwischenspeicherung (kurzfristig z. B. Batteriespeicher und langfristig z. B. grüner Wasserstoff) und zur Flexibilisierung der Stromnachfrage (über flexible Lasten) aufzubauen. Für größere Zeiträume mit unzureichender erneuerbarer Stromversorgung bedarf es ergänzender Erzeugungskapazitäten, die anfangs mit Erdgas und im weiteren Verlauf mit erneuerbaren Gasen, wie grünem Wasserstoff, versorgt werden.
Wie ist das Erreichen der Klimaziele mit dem Verlust des hohen Maßes an Arbeitsplätzen vereinbar? Wie nimmt das Land den Menschen tatsächlich die Angst, wieder die „Verlierer“ bzw. Leidtragenden zu sein?
Für Sachsen-Anhalt ist der Kohleausstieg im Mitteldeutschen Revier eine große Herausforderung, ganz besonders für die betroffenen Menschen. Die Landesregierung hat die Aufgabe, den Rahmen zu setzen, damit diese Herausforderung sozial verträglich, wirtschaftlich stabil und zukunftsweisend gemeistert wird.
Im Kern geht es um die Umsetzung des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung. Für die betroffenen Regionen geht es darum, ihre Zukunft zu gestalten und die neuen Rahmenbedingungen dafür bestmöglich zu nutzen.
Das Kohleausstiegsgesetz gewährt dem Mitteldeutschen Revier eine lange Übergangsphase bis 2034. Erst dann müsste das Kraftwerk Schkopau endgültig abgeschaltet werden. Dies ist gut so, da das Mitteldeutsche Revier durch die Wende und die verbundene notwendige Transformation der Wirtschaft beansprucht ist.
Viele Neuansiedlungen und Investitionen aus diesem ersten Transformationsprozess machen Mut, da sie schon heute in die Zukunft weisen, wie z. B. die Investitionen der Stadtwerke Halle in erneuerbare Energien und eine intelligente und smarte Energieinfrastruktur, die erfolgreich umgesetzten Strategien in der Chemieindustrie hin zu mehr Effizienz, zur Kreislaufwirtschaft, zu mehr erneuerbarer Energie und weniger CO2-Emissionen.
Aus den Bundesmitteln für den Strukturwandel fließen insgesamt 4,8 Mrd. Euro nach Sachsen-Anhalt. Über die Verwendung eines Teils davon, konkret 1,68 Milliarden Euro, kann die Landesregierung entscheiden.
Mit dem Strukturentwicklungsprogramm schaffen wir in Sachsen-Anhalt den nötigen Rahmen zur Förderung einer neuen innovativen nachhaltigen und sozial gerechten Wirtschaftsregion im Mitteldeutschen Revier. Die Kommunen und Landkreise sind hier eng eingebunden, um genau die Projekte anzuschieben, die entscheidend sind für eine nachhaltige, soziale und ökologische Entwicklung der ländlichen Räume. Darüber hinaus sorgen sie dafür, dass neue und innovative Arbeitsplätze entstehen, so dass die Menschen im Mitteldeutschen Revier hier auch weiterhin eine berufliche Perspektive haben und die Region attraktiv für junge Fachkräfte ist.
Wie gehen wir nach drei Dürrejahren in Zeiten des Klimawandels damit um, Niederschlagswasser in der Gegend zu halten und nicht sofort abfließen zu lassen (Stichwort Elsterfloßgraben)?
Prognosen zur Klimaentwicklung zeigen, dass abnehmende Niederschläge in den Sommermonaten zu einer häufigeren Niedrigwasserführung der Gewässer und zu niedrigeren Grundwasserständen führen werden. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit, zukünftig noch mehr als bisher Möglichkeiten zur Rückhaltung von Wasser in den Gewässern und in der Fläche zu prüfen und zu realisieren. Neben einer angepassten Landbewirtschaftung können auch Maßnahmen im Rahmen der Gewässer-unterhaltung, der naturnäheren Entwicklung von Gewässern und der Bewirtschaftung wasser-wirtschaftlicher Anlagen zielführend sein. Insofern ist der Forderung grundsätzlich zuzustimmen.
Der Elsterfloßgraben ist das größte Kunstgrabensystem Europas. Eine durchgängige Befüllung mit Wasser aus der Weißen Elster ist aktuell nicht möglich, da die im Auftrag liegende Sohle nicht mehr in allen Gewässerabschnitten dicht ist. Durch Versickerung besteht die Gefahr der Vernässung umliegender, bebauter Flächen.
Im Ergebnis des Projektes „Strukturwandel im Mitteldeutschen Revier“ soll die Revitalisierung und nachhaltige Nutzung des Elsterfloßgrabens – zunächst für den Abschnitt zwischen Othmig und Haynsburg – erreicht werden. Hiermit werden verschiedene Interessen des Denkmalschutzes, des Tourismus und des Naturschutzes verfolgt. Da es sich um ein gedichtetes, künstliches Gewässer ohne Verbindung zum Grundwasser handelt, sind der gewässerökologische Nutzen und die Möglichkeiten, auf den Wasserhaushalt der Region Einfluss zu nehmen, jedoch begrenzt.
Die MIBRAG hat sich im Burgenlandkreis geäußert, was mit den Tagebauen möglich ist und was man plant. Aber an allen Kraftwerken, die geschlossen werden, hängt Industrie, Fernwärmeversorgung etc. Was haben sich die Kraftwerksbetreiber hier vorgenommen?
Über unternehmerische Entscheidungen kann die Landesregierung naturgemäß keine verbindliche Auskunft geben. Energiepolitisch sind neben alternativen Energiequellen und Energieeffizienz-Maßnahmen auch dezentrale Lösungen, z. B. für ein einzelnes Industrie- oder Wohngebiet denkbar.
Die Braunkohle spielt im Mitteldeutschen Revier bislang eine sehr wichtige Rolle bei der Bereitstellung von Prozessdampf/Prozesswärme für die Industrie sowie im kleineren Maßstab bei der Fernwärmeversorgung. Während die Fernwärme aufgrund der geringeren Energiemengen und Temperaturen perspektivisch sehr gut mit einem Mix unterschiedlicher nachhaltiger und z. T. dezentraler Wärmequellen (u. a. Geothermie, Solarthermie, Power-to-Heat) zur Verfügung gestellt werden kann, muss die industrielle Hochtemperaturwärme noch zu großen Teilen durch Verbrennung von chemischen Energieträgern in größeren Anlagen erfolgen. Hier wird zunächst Erdgas entsprechende Kapazitäten ersetzen müssen. Diese Kapazitäten können anschließend mit geringen technischen Anpassungen auf erneuerbare Gase, wie grünen Wasserstoff, umgestellt werden.
Es wird auch nötig sein, alle geplanten Maßnahmen hinsichtlich der damit verbundenen CO2-Emissionen zu bewerten. Wenn die Emissionen gleichbleiben, müssten wir nicht aus der Kohle aussteigen. Wie soll das erfolgen?
In Umsetzung der UN-Klimaziele hat Deutschland sich ambitionierte Klimaschutzziele gesetzt, um bis 2050 eine weitgehend treibhausgasneutrale Wirtschaft und Gesellschaft zu erreichen. Es geht also nicht nur darum, die CO2-Emissionen auf dem aktuellen Stand zu halten, sondern sie deutlich zu reduzieren. Für einen derart tiefgreifenden Umbau müssen alle Sektoren einen Beitrag leisten. Der Strukturwandel ist wesentlicher Baustein und zugleich Grundvoraussetzung für die Dekarbonisierung des Energiesektors bis zum Zieljahr 2050. Nicht zuletzt aus diesem Grund wird der Kohleausstieg nicht nur vom Bund, sondern auch von allen Ländern mitgetragen. Dementsprechend sind auch die zukunftsgerichteten Investitionen im Rahmen des Strukturwandels in Richtung der perspektivischen Treibhausgasneutralität auszurichten.
Der Treibhausgasausstoß besonders emissionsintensiver Industriezweige in Deutschland unterliegt dem Europäischen Emissionshandelssystem. Jedes der beteiligten Unternehmen ist verpflichtet, seine jährlichen Treibhausgasemissionen durch entsprechende Zertifikate abzudecken. Hierdurch wird die Höhe der jährlichen zulässigen Emissionen EU-weit reglementiert. Die Menge der insgesamt zur Verfügung stehenden Zertifikate wird jährlich abgeschmolzen. Über dieses System werden rund 45 % der Treibhausgasemissionen in der EU erfasst. Ergänzt wird dieses System in Deutschland durch das Bundes-Klimaschutzgesetz, welches durch die Festlegung zulässiger Jahresemissionsmengen für die Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft sowie Abfallwirtschaft und Sonstiges die Erfüllung der nationalen Klimaschutzziele sowie die Einhaltung der europäischen Zielvorgaben gewährleistet.
Auf Ebene der EU soll das Ziel, die Wirtschaft und die Gesellschaft Europas bis 2050 klimaneutral zu gestalten, rechtlich in einem europäischen Klimagesetz verankert werden. Dieses Vorhaben befindet sich gegenwärtig noch im Gesetzgebungsverfahren.
Sollte nicht im 21. Jahrhundert das Ziel auf konsequenterer Müllvermeidung und Kreislaufwirtschaft liegen, anstelle einer dritten Müllverbrennungsanlage in Leuna und Zorbau? Wie ist denn der Stand zum Thema Mineralstoffdeponie Profen-Nord?
Die Zielsetzung einer treibhausgasneutralen Kreislaufwirtschaft wird von der Landesregierung unterstützt. Sie ist im geplanten Strukturentwicklungsprogramm für das Revier als fachübergreifendes Querschnittsthema vorgesehen.
Im Fall der Entsorgung von Klärschlamm (um die es sich in Leuna und Zorbau handelt) ist zu beachten, dass dieser als Abfall bei der Reinigung von Abwasser entsteht. Der Vermeidung dieser Abfälle sind daher enge Grenzen gesetzt. In der Vergangenheit wurden kommunale Klärschlämme überwiegend einer direkten bodenbezogenen Verwertung zugeführt, also auf landwirtschaftlich genutzten Flächen Böden als Dünger eingesetzt. Dieser Weg wird zunehmend eingeschränkt, da mit den wertvollen Bestandteilen auch Schadstoffe ausgebracht werden. Moderne Entsorgungskonzepte beinhalten die Rückgewinnung insbesondere von Phosphat, zum Beispiel aus Klärschlammverbrennungsasche. Insofern sind thermische Behandlungskapazitäten für kommunale Klärschlämme wichtige Bestandteile der Entsorgungsinfrastruktur.
Stand zum Thema Mineralstoffdeponie Profen-Nord
Die Deponie der Deponieklasse I Profen-Nord wurde mit Planfeststellungsbeschluss vom 05.07.2016 durch den Burgenlandkreis als zuständiger Abfallbehörde zugelassen.
Gegen den Planfeststellungsbeschluss haben der BUND Landesverband Sachsen- Anhalt e. V. und der BUND Landesverband Sachsen e. V. geklagt.
Mit Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt wurde das gerichtliche Verfahren auf der Grundlage des § 4 Abs. 1 b Satz 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) für ein ergänzendes Verfahren ausgesetzt. Die Aussetzung dient dazu, dem beklagten Landkreis die Möglichkeit zu geben, die vom Kläger gerügten Verfahrensfehler in einem ergänzenden Verfahren zu heilen.
Im Rahmen des ergänzenden Verfahrens hat die Vorhabenträgerin der zuständigen Behörde sogenannte Scoping-Unterlagen vorgelegt und gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) um Unterrichtung und Beratung hinsichtlich des Untersuchungsrahmens ersucht. Die Scoping-Unterlagen wurden im November 2020 den nach § 17 UVPG zu beteiligenden Behörden und den nach § 3 UmwRG anerkannten Umweltvereinigungen zur Stellungnahme übermittelt. Die eingehenden Stellungnahmen werden vor der Festlegung des Untersuchungsrahmens geprüft und bewertet.
In der Stadt Zeitz führt die B180 direkt durch die Stadt. Wenn sich die Stadt weiter positiv entwickeln soll, muss die Bundesstraße aus dem Zentrum herausgelegt werden. Wie will die Landesregierung hier unterstützen?
(Ergänzung zur Frage: Die B180 zerschneidet das Stadtzentrum. Wenn insbesondere die Stadt Modellregion der Stadtentwicklung sein soll, muss überörtlicher Verkehr und Schwerlastverkehr aus den Innenstädten raus.)
Die Stadt Zeitz bemüht sich seit Längerem um eine veränderte Streckenführung der Bundesstraße. Innerstädtische Alternativrouten sind am Widerstand von Bürgerinitiativen gescheitert.
Das hiesige Bemühen um Aufnahme einer Südumfahrung in das Strukturstärkungsgesetz ist leider nicht durchgedrungen.
Die von der Stadt favorisierte Ostumfahrung unter Nutzung bestehender Kreis- und Gemeindestraßenstrecken ist nicht ohne Weiteres und auch nicht kurzfristig zu realisieren:
Die Aufstufung der Kreis- und Gemeindestraßenstrecken bedarf der Zustimmung des Bundes. Dazu laufen derzeit Abstimmungen zwischen dem Verkehrsministerium des Landes und des Bundes; hier spielen u. a. noch zu ermittelnde Aufwendungen, um die potentiellen Aufstufungsstrecken in einen bundesstraßentauglichen Zustand zu versetzen, eine Rolle.
Ferner bedarf eine Aufstufung auch des Einverständnisses der abgebenden Straßenbaulastträger.
Besteht die Möglichkeit einer besseren ÖPNV-Verbindung von Hohenmölsen über Lützen nach Markranstädt und Leipzig?
Die Verbindung Hohenmölsen – Leipzig wird bereits heute mit Umstieg zum Zug in Profen gewährleistet. Für den Busverkehr sind die Landkreise zuständig. Insofern müssten für ein ausgeweitetes Bus-Angebot auf der Achse Hohenmölsen – Lützen – Markranstädt – Leipzig zusätzliche Mittel aus dem regulären Haushalt des Burgenlandkreises bereitgestellt werden.
Der Bund finanziert Bahnstrecken. Kann Sachsen-Anhalt diese überhaupt betreiben? Denn die Betreibung liegt in der Hand von Sachsen-Anhalt.
Im Strukturstärkungsgesetz ist in der Tat keine Finanzierung kontinuierlich anfallender Betriebskosten für ÖPNV-Verbindungen vorgesehen. Für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) sind die Länder zuständig. Seitens des Landes Sachsen-Anhalt ist die Finanzierung der zusätzlichen SPNV-Leistungen im regulär zur Verfügung stehenden Budget (Regionalisierungsmittel) eingeplant. Mit den Nachbarbundesländern Sachsen und Thüringen finden derzeit Finanzierungsverhandlungen statt.
Wie sieht es mit der Ortsumgehung in Bad Kösen aus? Der Baustart sollte 2020 sein. Auf wann wird er verschoben?
Der Baustart für die Hauptbauleistungen an der B87 OU Bad Kösen ist für das II. Quartal 2021 vorgesehen. Die entsprechenden Ausschreibungen wurden bereits veröffentlicht.
Gibt es Erkenntnisse zur Ansiedlung von Unternehmen mit neuen Arbeitsplätzen bzw. Industriearbeitsplätzen?
Das Interesse von Unternehmen für Neuansiedlungen oder Erweiterungen im sachsen-anhaltischen Revier ist erfreulicherweise groß. Das Land, und insbesondere das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung, befindet sich dazu im ständigen Austausch mit interessierten Unternehmensvertretern.
Im Zeitraum 2014 bis 31.01.2021 wurden 64 Vorhaben im Burgenlandkreis gefördert. Dabei wurden etwa 1400 Dauerarbeitsplätze erhalten bzw. gesichert (bei einem Investitionsvolumen von rd. 170 Mio. Euro). Die Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbH (IMG) hat seit 2017 im Burgenlandkreis 7 Ansiedlungsprojekte erfolgreich begleitet. Hierbei wurden ca. 47 Mio. Euro investiert, ca. 62 neue Dauerarbeitsplätze geschaffen und über ca. 450 Dauerarbeitsplätze erhalten. Dabei lag der Branchenfokus auf der Nahrungsmittelindustrie, aber auch Unternehmen aus den Branchen Baustoffe, Logistik und Metallbearbeitung haben sich für Standorte im Burgenlandkreis entschieden.
Weitere Pläne für Ansiedlungen bzw. neue Industriearbeitsplätze im Revier gibt es z. B. in den Bereichen Batterieproduktion, Solarzellen, Holzverarbeitung und Landwirtschaftstechnik. Auch zukünftig werden die IMG und die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) erfolgversprechende Unternehmensinvestitionen im Burgenlandkreis aktiv unterstützen und begleiten.
Wie sollen die Tagebaue nach Beendigung des Kohleabbaus umgestaltet werden, ebenfalls Seen wie im Geiseltal oder Gewerbegebiete/Standorte für alternative Energiegewinnung?
Gemäß aktueller Wiedernutzbarmachungsplanung für den Braunkohletagebau Profen werden nach dessen Einstellung Ende 2034 mehrere Restseen entstehen. Daneben wird die Bergbaufolgelandschaft des Tagebaus Profen forstwirtschaftliche und landwirtschaftliche Nutzflächen sowie Flächen für Natur und Landschaft umfassen.
Die Herstellung des Restsees Schwerzau soll im Wesentlichen bereits während des laufenden Betriebes des Tagebaus Profen erfolgen. Auf der Innenkippe des Abbaufeldes Süd/D1 befindet sich bereits seit 2017 eine Windenergiefläche mit 9 Anlagen in Betrieb.
Für den Bereich der Tagesanlagen Profen ist als mögliche Nutzungsform nach Einstellung der Rohkohleförderung die Entstehung eines Energieparks angedacht. Konkrete Planungen dazu liegen derzeit jedoch noch nicht vor.
Beitragsfoto: Manfred Wagenknecht, pixelio.de
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